Die westfälische Stadt Ahlen gerät wegen ihrer Pfändung eines Mopses immer stärker unter Druck. Eine Sprecherin des nordrhein-westfälischen Innenministeriums sagte der "Rheinischen Post" (Samstag): "Um Geldforderungen einzutreiben, können zwar auch Tiere gepfändet werden, Haustiere jedoch grundsätzlich nicht."
Nur in Ausnahmefällen könnte ein Vollstreckungsgericht auf Antrag des Vollstreckungsgläubigers eine Pfändung des Haustieres zulassen. Auch in Österreich ist gesetzlich festgelegt, dass nicht zur Veräußerung bestimmte Haustiere "unpfändbar" sind, jedenfalls wenn zu ihnen "eine gefühlsmäßige Bindung besteht" und "bis zum Wert von 750 Euro". Mops "Edda" war gepfändet worden, weil die betroffene Familie nach Angaben der Stadt bei der Kommune hohe Schulden hat. Ein städtischer Mitarbeiter hatte den Hund über seinen privaten eBay-Account verkauft und diesen als gesund und "mit Stammbaum" um 750 Euro angepriesen. Das Thema sorgt seit Tagen - auch international - für Schlagzeilen.
Offenbar hätte der Hund auch nicht auf dem privaten eBay-Account angeboten werden dürfen. "Gepfändete Sachen sind auf schriftliche Anordnung der kommunalen Vollstreckungsbehörde öffentlich zu versteigern", sagte die Sprecherin der Zeitung. Dafür gebe es bestimmte Formalien wie Fristen, öffentliche Bekanntmachung und Mindestgebote. Das Anbieten eines gepfändeten Tieres auf einem privaten eBay-Account erfülle diese Voraussetzungen nicht.