Die Klage von US-Schauspielerin Ashley Judd (50, "Die Bestimmung – Insurgent") gegen den ehemaligen Filmproduzenten Harvey Weinstein (66) wird voraussichtlich erst 2020 vor Gericht gehen. Die Anwälte beider Seiten hätten einen Prozesstermin für Ende Jänner 2020 vorgeschlagen, berichtete "Deadline.com" am Montag.
Sie bemühten sich um eine schnelle Beweisaufnahme und freuten sich auf den Prozess, um Weinsteins "abscheuliches Benehmen" zu beweisen, sagte Judds Anwalt Theodore Boutrous dem Filmportal.
Zivilklage eingereicht
Judd hatte die Zivilklage im April eingereicht. Als Folge von sexueller Belästigung habe Weinstein ihrer Karriere geschadet. Sie wirft dem Produzenten unter anderem vor, durch eine Schmierkampagne in den 1990er Jahren ihre mögliche Zusammenarbeit mit dem "Herr der Ringe"-Regisseur Peter Jackson zu Fall gebracht zu haben. Jackson hatte enthüllt, dass Weinstein damals Judd und deren Kollegin Mira Sorvino schlecht gemacht und ihn vor einer Zusammenarbeit mit den Schauspielerinnen gewarnt habe. Judd verlangt eine finanzielle Entschädigung. Jedwede Einnahmen wollte sie der "Time's Up"-Bewegung zukommen lassen, betonte sie.
In New York muss sich Weinstein in einem Strafprozess wegen Vergewaltigung verantworten. Die nächste Anhörung ist für den 20. Dezember angesetzt. Bei einer Verurteilung droht ihm eine lebenslange Haftstrafe. Der gestürzte Mogul hat in der Vergangenheit Fehlverhalten eingeräumt, aber Vorwürfe von nicht-einvernehmlichem Sex wiederholt zurückgewiesen.