Im Fall des im ostdeutschen Chemnitz durch Messerstiche getöteten Mannes hat die Staatsanwaltschaft ein Handeln der beiden Tatverdächtigen zum Selbstschutz ausgeschlossen. "Nach dem bisherigen Erkenntnisstand bestand keine Notwehrlage für die beiden Täter", teilte eine Sprecherin am Dienstag schriftlich mit.
Der 35-Jährige Deutsche war am Sonntag durch Messerstiche so schwer verletzt worden, dass er kurze Zeit später im Krankenhaus starb. Gegen die beiden Tatverdächtigen aus Syrien und dem Irak wurde Haftbefehl erlassen. Ihnen wird gemeinschaftlicher Totschlag vorgeworfen.
Details zum Tathergang, bei dem zwei weitere Deutsche zum Teil schwer verletzt wurden, gab die Staatsanwaltschaft nicht bekannt. Der Zwischenfall am Rande des Chemnitzer Stadtfestes hatte zu Ausschreitungen sowie Protestaktionen Rechtsextremer und Gegendemonstranten geführt.