Der EuGH wird heute eine weitreichende Entscheidung über die "Neue Gentechnik" fällen. Konkret wird darüber geurteilt, ob gewisse Züchtungsmethoden wie etwa die sogenannten Mutagenese-Verfahren in den Anwendungsbereich des EU-Gentechnik-Rechts fallen. Sofern dies nicht der Fall sein sollte, so wären derart erzeugte Lebensmittel ohne spezielle Prüfung und Kennzeichnung im Supermarkt zu finden.
Die Entscheidung wurde von einem französischen Gericht angestrengt. Dieses will vom EuGHwissen, wie es die europäischen Regeln zur Gentechnik auf bestimmte neue Verfahren anwenden soll. Der EuGH soll klären, was rein rechtlich gesehen "gentechnisch veränderte Organismen" (GVOs) sind und was nicht. Die Frage ist unter Experten umstritten: Denn beim "Gene Editing" - wie etwa bei den fraglichen Mutagenese-Verfahren - wird keine Fremd-DNA hinzugefügt, sondern das Erbgut durch Mutation verändert. Als das EU-Gentechnikrecht 2001 beschlossen wurde, gab es diese Verfahren noch nicht.
Keine Kennzeichnungspflicht
Für die Erzeuger gibt es Vorteile: Durch den Einsatz der Genschere Crispr/Cas9, kurz Crispr, kann etwa unter anderem das Erbgut von Pflanzen und anderer Lebewesen präziser, schneller und günstiger verändert werden als durch herkömmliche Züchtungsvarianten. Befürworter erwarten dadurch resistentere Pflanzen. Kritiker sprechen hingegen von "Neuer Gentechnik" in den Regalen. Greenpeace warnte bei einer Freigabe etwa davor, dass es für diese Pflanzen keine umfassende individuelle Risikobewertung mehr gäbe. "Ohne diese Risikobewertung wüssten wir nicht über potenzielle negative Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit Bescheid. Außerdem gäbe es dann keine Kennzeichnungspflicht", argumentierte die NGO.
Der Generalanwalt des EuGH, Michal Bobek, plädierte dafür, dass Ausnahmen von den GVO-Regeln für alle Mutagenese-Verfahren - einschließlich neuerer Methoden - gelten sollten. Zudem ist er aber auch der Ansicht, dass die Mitgliedsstaaten eigene, strengere Regeln für diese Verfahren aufstellen können sollten. Die Empfehlungen des Generalanwalts sind für die Richter nicht bindend, in der Mehrzahl der Fälle folgen sie ihnen aber.
Strenge Regeln in Österreich
Für Österreich wäre diese Entscheidung laut Experten nicht unbedingt ideal. Österreich würde mit seiner traditionell sehr strengen Handhabung der Gentechnik die Herstellung derartiger Organismen zwar wahrscheinlich verbieten, es könnte aber nicht verhindert werden, dass entsprechende Produkte von anderen EU-Ländern in den heimischen Markt gelangen. Das heißt: Die österreichischen Nahrungsmittelhersteller hätten einen Wettbewerbsnachteil, ohne dass die nicht deklarierten Produkte von den Supermärkten ferngehalten werden könnten.
Es gibt aber auch noch eine andere Variante: Demnach könnte entschieden werden, dass die EU-Länder gemeinsam jedes einzelne Verfahren überprüfen und darüber entscheiden, welche unter EU-Gentechnik-Recht fallen und welche nicht. Für jedes Land würden dann die selben Spielregeln gelten. Höchst unwahrscheinlich ist hingegen, dass die neuen Verfahren generell freigegeben werden.