Die hessischen Ermittlungsbehörden haben im Mordfall Susanna nach Einschätzung von Landesinnenminister Peter Beuth (CDU) und Generalstaatsanwalt Helmut Fünfsinn keine Fehler gemacht. Die Polizei sei bereits kurz nach der Vermisstenmeldung in die Ermittlungen der Mainzer Kollegen eingebunden gewesen.
Das sagte Beuth am Donnerstag in einer Sondersitzung von Innen-und Rechtsausschuss im hessischen Landtag in Wiesbaden. Konkret sei es um die Ortung des Handys der 14-jährigen Schülerin aus Mainz sowie die Befragung von Zeugen gegangen, erläuterte Landespolizeipräsident Udo Münch.
Susanna war Ende Mai in Wiesbaden vergewaltigt und umgebracht worden. Tatverdächtig ist der Iraker Ali B., der in einer Wiesbadener Flüchtlingsunterkunft lebte und nun in Frankfurt in Untersuchungshaft sitzt. Er hat die Tötung der 14-Jährigen bei einer Vernehmung gestanden, leugnet jedoch die Vergewaltigung.
Offiziell war die Federführung bei den Ermittlungen erst von Mainz nach Wiesbaden gewechselt, nachdem es einige Tage nach dem Verschwinden Hinweise auf den Leichenfund in Hessen gab. Landespolizeipräsident Münch und Generalstaatsanwalt Fünfsinn hielten zudem fest, dass es trotz mehrerer Verdachtsfälle für Straftaten keine hinreichenden Anhaltspunkte für die Unterbringung von Ali B. in Untersuchungshaft gegeben habe. Nach Vorwürfen des schweren Raubs sei kurz vor dem Verschwinden Susannas eine Durchsuchungsaktion in der Flüchtlingsunterkunft geplant gewesen, sagte Münch. Diese sollte jedoch erst im Juni vollzogen werden.