Großeltern haben ein Recht auf Umgang mit ihren Enkelkindern. Ein entsprechendes Urteil fällte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg. Eine Bulgarin, deren Enkelsohn nach der Scheidung der Eltern mit dem Vater in Griechenland lebt, hatte zuvor vergeblich versucht, die Modalitäten des Umgangsrechts von Gerichten in Griechenland und Bulgarien klären zu lassen.

Der Begriff "Umgangsrecht" umfasse nicht nur das Umgangsrecht der Eltern mit ihren Kindern, "sondern auch das anderer Personen", bei denen es für das Kind wichtig sei, "persönliche Beziehungen zu unterhalten, insbesondere seine Großeltern", urteilte der EuGH.

Die Großmutter, Neli Valcheva, wollte ihren im Jahr 2002 geborenen Enkel ein Wochenende im Monat sehen und auch während der Schulferien mehrere Wochen mit ihm verbringen. Nachdem sie von den griechischen Behörden keine Unterstützung erhielt, wandte sich Valcheva an bulgarische Gerichte. Diese sahen die Zuständigkeit jedoch bei der griechischen Justiz.

Diese Auffassung bestätigte der EuGH. "Grundsätzlich" sei das Gericht "am Ort des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes" dafür zuständig, über das Umgangsrecht zu entscheiden.