Schwule Männer dürfen in Frankreich weiterhin nur dann Blut spenden, wenn sie in den zwölf Monaten zuvor keinen Sex hatten. Der Staatsrat wies Beschwerden gegen diese Regel am Donnerstag zurück - es handle sich nicht um eine illegale Diskriminierung.
Das oberste Verwaltungsgericht des Landes begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass HIV-Neuinfektionen bei Männern, die Sex mit Männern haben, deutlich häufiger vorkämen. Die Gesundheitsbehörden müssten die besten Maßnahmen zum Schutz der Blut-Empfänger ergreifen, wenn ein Risiko auf Grundlage wissenschaftlicher Daten nicht ausgeschlossen werden kann. Schwulenverbände halten es für falsch, Männer mit gleichgeschlechtlichem Sex pauschal zu einer Risikogruppe zusammenzuschließen. Sie kritisieren etwa, dass nicht berücksichtigt wird, wenn Schwule in einer monogamen Partnerschaft leben.
In Österreich schließt das Rote Kreuz "Männer, die Sex mit Männern hatten" von der Blutspende aus, während ein "einmaliges HIV-Risiko-Verhalten" ein viermonatiges Aussetzen nach dem "Ereignis" vorsieht, wie es auf der Online-Präsenz der Organisation heißt. In der Rechtsvorschrift für die Blutspenderverordnung, auf die sich das Rote Kreuz beruft, wird als Ausschlussgrund ein "dauerndes Risikoverhalten für eine Infektion mit sexuell übertragbaren Krankheiten, insbesondere mit HIV und HBV" genannt.