Eine Woche nach dem tödlichen Schulbusunglück in Südfrankreich haben die Behörden gegen die Busfahrerin ein formelles Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet. Gegen die Frau sei ein Fahrverbot verhängt worden, erklärte die Staatsanwaltschaft in Marseille am Mittwochabend.

Die Busfahrerin hatte angegeben, die Schranken an einem Bahnübergang seien zum Unfallzeitpunkt geöffnet gewesen. Laut Staatsanwaltschaft gibt es jedoch Indizien dafür, dass die Schranken geschlossen waren. Auch der Zugführer sagte entsprechend aus.