Der Prozess um die Rotschlamm-Katastrophe in Nordungarn, bei der vor sieben Jahren zehn Menschen ums Leben kamen, wurde am Montag durch das Gericht Györ neu aufgerollt. Im Februar hatte dieses Gericht die Freisprüche erster Instanz des Gerichtes in Veszprem aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen diese im Jänner 2016 ergangene Entscheidung berufen.
Die Angeklagten - leitende Angestellte der Aluminiumfabrik MAL AG in Ajka - werden für das Umweltdesaster verantwortlich gemacht, bei dem am 4. Oktober 2010 auf dem Gelände des Unternehmens ein Becken mit hochgiftigem Rotschlamm barst. Rund eine Million Kubikmeter ätzender Schlamm überschwemmte die Orte Kolontar und Devecser. Zehn Menschen starben, mehr als 200 wurden teils lebensgefährlich verletzt. Die Schlammlawine zerstörte mehr als 300 Häuser und verursachte schwerste Umweltschäden.
Der Prozess wird in Veszprem durchgeführt, allerdings vom Gericht Györ. Grund dafür ist, dass am Gericht von Veszprem keine Richter mehr zur Verfügung stehen, die berechtigt sind, einen solchen Prozess zu führen. Am ersten Verhandlungstag wurde der Hauptangeklagte Zoltan Bakonyi, ehemaliger Generaldirektor der betroffenen Aluminiumfabrik MAL AG in Ajka, angehört, berichtete die ungarische Nachrichtenagentur MTI. Bakonyi beteuerte erneut seine Unschuld. Er trage keinerlei Verantwortung für die Katastrophe.
Das geborstene Rotschlamm-Becken sei nur eines der 50.000 Elemente, die auf dem Gelände der MAL AG betrieben würden. Es sei unmöglich, diese Anlagen ständig zu beobachten und sich auf deren Störfälle vorzubereiten, betonte der Hauptangeklagte. Er berief sich weiter auf Sachverständige, die ebenso geteilter Meinung seien hinsichtlich der Ursache des "Unfalls".