Der im Mordprozess Freiburg vor der Jugendkammer angeklagte Flüchtling Hussein K. ist nach Angaben seines Vaters weitaus älter als angegeben. Ein amtliches Dokument gebe als Geburtsdatum den 29. Jänner 1984 an, teilte die Vorsitzende Richterin Kathrin Schenk am Freitag am Landgericht Freiburg mit. Das habe der im Iran lebende Vater des Angeklagten dem Gericht in einem Telefonat mitgeteilt.
Beim Alter gelogen
Hussein K. wäre demnach 33 Jahre alt, zur Tatzeit vor knapp 14 Monaten wäre er 32 Jahre alt gewesen. Er selbst hatte angegeben, aus Afghanistan zu kommen und 17 Jahre gewesen alt zu sein. Zum Prozessauftakt gab er aber zu, beim Alter gelogen zu haben. Ein konkretes Alter nannte er nicht, Dokumente gebe es nicht.
Hussein K. werden Mord und besonders schwere Vergewaltigung vorgeworfen. Er hat zugegeben, im Oktober vergangenen Jahres in Freiburg eine 19 Jahre alte Studentin vergewaltigt und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt zu haben. Die Frau ertrank im Wasser des Flusses Dreisam. Ein Urteil soll es im nächsten Frühjahr geben. Die Frage des Alters hat Auswirkungen auf die Höhe der Strafe: Es geht um die Frage, ob in dem Fall Erwachsenen- oder Jugendstrafrecht gilt.