Deren Leichen waren im August 2015 an der A4 bei Parndorf gefunden worden. Am Vormittag waren Experten am Wort. Wie der medizinische Gutachter erläuterte, sind 68 Menschen spätestens drei Stunden nach der Abfahrt in Südungarn gestorben, drei weitere innerhalb von drei bis vier Stunden. Es sei ein langsamer Erstickungstod gewesen. Genügend Luftaustausch im Frachtraum sei weder bei einem stehendem noch einem sich bewegendem Fahrzeug garantiert, da die durch Schlitze oder Risse eintretende Luft angesichts der hohen Anzahl der Opfer nicht ausreichte, erklärte der technischer Gutachter. Generell hätten die Flüchtlinge bei den Schlepperfahrten wenig Luft gehabt, die Angeklagten hätten die Fahrzeuge nicht umgerüstet, erläuterte der Experte.
Am Nachmittag ging es in der Verhandlung um die Bergung der Toten aus dem Kühllaster. Aus Pietätsgründen wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen.
Außerdem verlas Richter Janos Jadi am Dienstag die Anklage gegen einen Bulgaren, der erst nach Beginn des Hauptverfahrens an Ungarn ausgeliefert worden war. Der 34-Jährige ist einer von drei Männern, gegen die separat ermittelt worden war, bis das Verfahren in den A4-Prozess eingegliedert wurde. Zwei von ihnen sind nach wie vor flüchtig. Der Bulgare war laut Anklage als Chauffeur von Schlepperfahrzeugen und als Begleitfahrer tätig. Er dementierte vor Gericht das Wissen darüber, dass die Gruppe, der er sich angeschlossen hatte, als Verbrecherorganisation tätig war. Auch Aussagen anderer Angeklagter, wonach er weitere Fahrer angeworben habe, bezeichnete er als falsch.
Die Verhandlung wird übermorgen, Donnerstag, mit der Bekanntgabe von Prozessakten fortgesetzt.