Im Rahmen des Prozesses gegen einen Afghanen in Freiburg, dem Mord und Vergewaltigung zur Last gelegt werden, haben Jugendhelfer Fehler bei der Betreuung und Unterbringung des Flüchtlings eingeräumt. Hussein K. war im November 2015 ohne Papiere nach Deutschland gekommen und galt als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling.
Wegen einer Gewalttat an einer jungen Frau im Jahr 2013 war Hussein K. in Griechenland zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt, im Oktober 2015 aber vorzeitig gegen Auflagen entlassen worden. Der Angeklagte hat zugegeben, im Oktober 2016 in Freiburg eine 19 Jahre alte Studentin vergewaltigt und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt zu haben. Die Frau ertrank in einem Fluss. Laut Gerichtsgutachterin in der Angeklagte nicht minderjährige, sondern 25 Jahre alt.
Behörden kontrollierten nicht
Für die Unterbringung des Flüchtlings in einer Pflegefamilie habe es keine behördliche Genehmigung gegeben, teilte die private Jugendhilfeorganisation Wiese mit Sitz in Freiburg nun auf Anfrage mit. Zudem habe Wiese mit den Ämtern falsch abgerechnet. Die Staatsanwaltschaft Freiburg erklärte am Montag, sie habe Ermittlungen gegen die Organisation aufgenommen.
Das Jugendamt beauftragte den Angaben zufolge die Organisation Wiese, sich um Hussein K. zu kümmern. Dieser lebte schließlich gemeinsam mit einem weiteren Flüchtling bei einer Pflegefamilie in Freiburg, die nach eigenen Angaben Kontakt mit Wiese hatte. Die Behörden kontrollierten nicht, wie eine Sprecherin des Jugendamtes sagte.
Der Fall hatte Debatten über die deutsche Flüchtlingspolitik und mögliches Behördenversagen ausgelöst. Ein Urteil wird im Frühjahr erwartet. Behördenvertreter hatten im Oktober vor Gericht ausgesagt, es habe keine Fehler gegeben. Auch die Pflegeeltern hatten Vorwürfe mangelnder Aufsicht zurückgewiesen.