Die Liste von krebserregenden Substanzen, für die Expositionsgrenzwerte gelten, wurde um elf Stoffe ergänzt. Für zwei Stoffe, die bereits auf der Liste stehen - Hartholzstäube und bei der Herstellung von PVC verwendete Vinylchloridmonomer - wurden die Grenzwerte abgesenkt. Die Neuregelung verpflichtet Arbeitgeber, das Expositionsrisiko ihrer Beschäftigten abzuschätzen und vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen. Außerdem sollen die Gesundheitschecks durch die zuständigen nationalen Behörden verlängert werden - auch über das Pensionsalter hinaus.
Ferner regte das Europaparlament an, auch Substanzen in die Liste aufzunehmen, welche die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Die EU-Kommission wurde damit beauftragt, diese Möglichkeit bis zum Frühjahr 1919 zu prüfen.
Das Europaparlament habe seit zehn Jahren die Überarbeitung der Krebsrichtlinie gefordert, betonte die Berichterstatterin, die schwedische Sozialdemokratin Marita Ulvskog. Nun gebe es endlich neue ehrgeizige Vorschriften.
Auf die Neuregelung hatten sich Vertreter des Parlaments und des Rates der 28 EU-Staaten bereits Ende Juni geeinigt. Sie kann nun in Kürze im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht werden. In Kraft treten die verschärften Vorschriften dann 20 Tage später.
Nach Angaben der Brüsseler Kommission ist Krebs die Hautursache für arbeitsbedingte Todesfälle in der EU. Die neuen Vorschriften zielen darauf ab, in den kommenden 50 Jahren an die 100.000 Menschenleben zu retten. Sie kommen vor allem Arbeitnehmern auf Baustellen, in der Chemie,- Automobil,- Holz,- und Möbelindustrie zugute.