Es ist ruhig im großen Saal des Landgerichts Würzburg, während der Verteidiger des Angeklagten dessen persönliche Erklärung verliest. Nur das Weinen und Schluchzen des 52-Jährigen durchbricht die Stille. Der Vater hat seine zwei ältesten Kinder verloren - weil er einen Stromgenerator in seiner Gartenlaube falsch aufgestellt hatte.
Seine Tochter, sein Sohn und vier weitere junge Leute im Alter von 18 und 19 Jahren starben deshalb im Jänner an Kohlenmonoxid-Vergiftungen. Am ersten Prozesstag hat der Unterfranke die volle Verantwortung dafür übernommen. "Ich kann es mir nicht erklären. Ich will aber keine Schuld von mir weisen", las Strafverteidiger Hubertus Krause am Mittwoch vor.
Der Vater steht wegen sechsfacher fahrlässiger Tötung vor Gericht. Der im Technikraum des Häuschens aufgestellte Stromgenerator war nicht für Innenräume geeignet. Der Anklageschrift zufolge soll der 52-Jährige zudem eine wackelige Abgasableitung gebastelt haben, die im Laufe des Abends zusammengebrochen war.
Vor Gericht versucht der Kraftfahrer so ausführlich wie möglich, den Tag und die Vorbereitungen für den 18. Geburtstag seiner ältesten Tochter zu beschreiben. Zuvor hatte er sogar extra Feuerwerk gekauft und eine Genehmigung für das Abbrennen besorgt. "Es sollte ein schöner Geburtstag werden." An dem Tag war es sehr kalt. Die Wasserrohre der Laube waren eingefroren. Damit es die jungen Leute warm haben, fuhr er dreimal zum Grundstück. Er heizte den Holzofen an, brachte später die Geburtstagstorte und das Essen. Der Stromgenerator im Technikraum lief fast ununterbrochen. Zwei seiner drei jüngeren Kinder schauten während der Vorbereitungen im Häuschen fern.
Am Abend kommen seine Tochter und die fünf Burschen. Er habe ihnen zum Abschied noch viel Spaß gewünscht und gesagt, dass sie es nicht übertreiben sollen. Das Telefon legte er beim Schlafengehen extra neben das Bett. "Damit ich es mitbekomme, falls die Kinder noch etwas brauchen. Ich hörte aber nichts mehr von ihnen." Das tödliche Gas, das nicht gerochen und geschmeckt werden kann, hatte sich schnell in der Hütte ausgebreitet. Der Anklageschrift zufolge starben die sechs Teenager vermutlich schon ein bis zwei Stunden, nachdem ihre Party gegen 21.00 Uhr begonnen hatte. Der Beschuldigte selbst fand die Jugendlichen am Morgen. Zuerst habe er gedacht, sie schliefen noch.
Das Schicksal des 52-Jährigen geht vielen Prozessbeobachtern nahe. Vor Gericht sitzt der Mann mit den langen dunkelblonden Haaren und dem Vollbart zusammengesunken auf seinem Sessel, weint viel und antwortetet den Richtern nur mit einem Kopfnicken oder -schütteln. Die Verteidiger des Mannes könnten auf den Paragrafen 60 des Strafgesetzbuches plädieren. Demzufolge kann ein Gericht von einer Strafe absehen, wenn die Folgen der Tat für den Täter bereits so schwer sind, dass die Verhängung einer Strafe offensichtlich verfehlt wäre. Gerichtssprecher Michael Schaller gab allerdings zu bedenken, dass nicht nur die Kinder des Angeklagten, sondern auch vier weitere Jugendliche in der Gartenlaube starben. Zwei Familien sitzen als Nebenkläger im Gerichtssaal.
Bisher sind insgesamt drei Prozesstage angesetzt. Der Strafrahmen für fahrlässige Tötung beginnt in Deutschland bei einer Geldstrafe und endet bei einer fünfjährigen Haftstrafe.