Die Verfolgungsjagd mit ihrem dramatischen Ende löste im Februar Entsetzen aus. Der als gefährlich geltende Angeklagte könnte für den Rest seines Lebens hinter Gitter kommen.
Die Staatsanwaltschaft erwägt, bei einer Verurteilung des 25-Jährigen eine Sicherungsverwahrung zu beantragen, um die Öffentlichkeit zu schützen. Schon vor dem Tod seiner Großmutter war Jan G. wiederholt der Polizei aufgefallen - Drogenkonsum, schwerer Diebstahl und versuchter Raub waren die Gründe.
In dem auf 18 Verhandlungstage angesetzten Prozess wird es voraussichtlich ganz wesentlich um G.s Schuldfähigkeit gehen. Die Anklage geht von einer verminderten Schuldfähigkeit aus. Die Staatsanwaltschaft erwog zwischenzeitlich sogar, die Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik anzustreben. G. war vor der Tat wegen Schizophrenie in Behandlung.
Ende einer kriminellen Karriere
Der 28. Februar ist das vorläufige Ende der kriminellen Karriere des jungen Manns. Anrainer der Kleinstadt Müllrose alarmierten an diesem Tag die Polizei. G. war mutmaßlich unter Drogeneinfluss durch den Ort südwestlich von Frankfurt an der Oder gefahren. Die Zeugen schickten die Polizei auf Verdacht zum Haus seiner Großmutter.
Bei einer Kontrolle fanden Beamte die 79-Jährige tot im Badezimmer. Alles habe auf ein Gewaltverbrechen hingedeutet, teilte später die Polizei mit. Es wurde eine Großfahndung nach dem flüchtigen Verdächtigen eingeleitet. Ein Polizeihubschrauber entdeckte schließlich seinen Wagen, woraufhin zwei Polizisten auf einer Landstraße eilig eine Straßensperre errichteten.
Ein sogenannter Stopstick sollte die Reifen des braunen Kleinwagens zerstören. Die erfahrenen Beamten warteten auf dem Radweg neben der Fahrbahn. Der herannahende Beschuldigte fuhr aber nach Polizeiangaben "voll auf den Radweg" und erfasste dabei die Polizisten im Alter von 49 und 52 Jahren. Die zwei Väter von je drei Kindern seien sofort tot gewesen.
Urteil wohl erst 2018
Der damals 24-Jährige versuchte noch zu fliehen, konnte aber von weiteren Polizisten gestellt und überwältigt werden. Ein Urteil ist erst zu Beginn des Jahres 2018 zu erwarten.