Der deutsche Bundesrat stimmt am heutigen Freitag über eine Verordnung zur Verschärfung der Strafen für die Handy-Nutzung im Straßenverkehr. Die bisherige Regelung sei "nicht mehr zeitgemäß", wie es in der Tagesordnung heißt. Es soll nicht nur inhaltliche Änderungen geben, sondern auch die Strafen werden nach oben "angepasst". Derzeit zahlt man in Deutschland 60 Euro Bußgeld fürs Telefonieren am Steuer während der Fahrt. Dies gilt übrigens auch, wenn das Fahrzeug steht, der Motor jedoch läuft. Eine Ausnahme bildet Telefonieren im Stau. Im schlimmsten Fall können komplette Fahrverbote drohen.
Telefonieren am Steuer gilt nach wie vor als "Kavaliersdelikt. Den Betroffenen ist die Gefahr teils gar nicht bewusst. Dabei kann schon ein Sekundenblick auf das Mobiltelefon bei rund 50 km/h eine "Blindfahrt" von knapp fünfzehn Metern bedeuten.
Was konkret soll geändert werden?
Künftig soll nicht nur das Bedienen von Mobil- und Autotelefonen verboten sein, auch andere Computer- bzw- Kleincomputer wie Tablets werden in das Verbot eingeschlossen. Die Strafe für den Verstoß wird von 60 auf 100 Euro erhöht. Zudem gibt es einen Punkt in der Flensburger Versünderdatei. Kommt es zu Sachbeschädigung zahlt man bis zu 200 Euro Bußgeld. Zusätzlich gibt es bis zu einen Monat Fahrverbot. Anrufe mit einem kurzen Wischen anzunehmen, wenn man danach via Freisprecheinrichtung telefoniert, wird aber weiterhin erlaubt bleiben.
Neuerungen gibt es auch für Radfahrer. Mit dem Handy während der Fahrt zu telefonieren kostet künftig statt 25 Euro 55 Euro.