Künftig darf die staatliche Airline ihren Flugbegleiterinnen nicht mehr vorschreiben, ausschließlich die Uniformgrößen 42 bis 48 (entspricht unseren Kleidergrößen 34-42) zu tragen. Das entschied ein Moskauer Gericht am Mittwoch und hob damit einen früheren Richterspruch vom April auf.
Eine Flugbegleiterin hatte Aeroflot vorgeworfen, mit einer sogenannten Schlankheitsklausel zu dicke und zu große Frauen von bestimmten Flügen auszuschließen. Die Klägerin hat Medienberichten zufolge selbst Kleidergröße 52 (bei uns Größe 46). Das Gericht sprach ihr eine Zahlung von rund 300 Euro zu. Ein Aeroflot-Sprecher sagte der Agentur Tass zufolge, die Entscheidung werde geprüft, bevor die internen Regelungen geändert würden.
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