Im Prozess um den Sexualmord an einer 19-jährigen Studentin in Freiburg macht der angeklagte Hussein K. nun doch Angaben zur Tat und zu seiner Person - die Öffentlichkeit soll von Teilen der Aussage jedoch ausgeschlossen werden. Die Zuschauer müssten den Saal verlassen, sobald der Beschuldigte u.a. Angaben zu seiner Sexualbiografie mache, sagte die Vorsitzende Richterin am Dienstag.
Weitere Angaben zur Person des Angeklagten würden öffentlich besprochen. Fragen zu einer weiteren Gewalttat an einer jungen Frau in Griechenland vor seiner Flucht nach Deutschland wurden allerdings nicht zugelassen.
Während der etwa zehnmonatigen Untersuchungshaft hatte K. bisher keinerlei Angaben gemacht. Dienstag früh wirkte der junge Mann vor Gericht müde und teilnahmslos. Er habe noch vor Prozessbeginn eine Beruhigungstablette genommen, sagte sein Verteidiger. Dennoch wolle er sich den Fragen des Gerichts stellen.
Studentin brutal vergewaltigt und abgelegt
Der Staatsanwalt schilderte zum Auftakt der Verhandlung ein grausames Vorgehen von Hussein K.: Demnach lauerte der Angeklagte der 19-Jährigen kurz vor 3.00 Uhr auf - die Studentin war auf dem Heimweg von einer Party. Hussein K. soll sie vom Rad gerissen, sie dreimal unter anderem in Kopf und Brust gebissen und ihr die Kleider ausgezogen haben. Dann würgte und vergewaltigte er sie brutal. Anschließend soll der Beschuldigte die Bewusstlose im Fluss Dreisam abgelegt haben - laut Staatsanwalt wollte er, dass sie ertrank. Zudem sollte das Wasser Spuren an ihrem Körper verwischen.
In dem Fall sind noch immer zahlreiche Fragen offen: So ist neben der Identität des Angeklagten, der keine Papiere hat, auch sein Alter völlig unklar. Während Hussein K. angibt, 19 Jahre alt zu sein, hält die Staatsanwaltschaft ihn für mindestens 22. Zwei Altersgutachten sollen dies im Laufe des Prozesses untermauern. Zudem soll der Angeklagte nach Gerichtsangaben im Iran geboren sein - bisher hieß es, er stamme aus Afghanistan. Wegen der Zweifel an seinem Alter wird der Prozess vor der Jugendkammer des Gerichts verhandelt - bei einem Schuldspruch kann diese je nach Bewertung aber auch nach Erwachsenenstrafrecht urteilen.
Diskussion über Flüchtlinge und das Strafrecht
Der Mord im Oktober 2016 hatte für großes Aufsehen und eine teils hitzige Diskussion über ausländische Straftäter gesorgt. Auch am Prozesstag war das Publikumsinteresse riesig: Bereits zwei Stunden vor Beginn der Verhandlung standen die Zuschauer Schlange. Der Prozess begann am Dienstag unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen.
In Sichtweite des Gerichtsgebäudes demonstrierten der Polizei zufolge etwa zehn Anhänger aus dem Umfeld der AfD mit Transparenten ("Grenzen schützen - Leben retten"). Die Kundgebung auf dem Augustinerplatz war angekündigt. Zu einer im Internet organisierten Gegenveranstaltung kamen demnach rund 50 Angehörige des linken Spektrums. Beide Gruppen hätten Parolen gerufen, die Polizei habe nicht eingreifen müssen, hieß es. Gegen 10.30 Uhr seien die Kundgebungen beendet worden.