Die Skulpturen zeigen Frauen mit hochhackigen Schuhen, im Badeanzug und mit kurzem Kleid beim Tanzen: Das Oberste Verwaltungsgericht Frankreichs hat 65 Frauenfiguren in der elsässischen Ortschaft Dannemarie dennoch als keine "schwere Verletzung" der Menschenwürde eingestuft.

Feministen klagten

Geklagt hatten Feministen einer Gruppe namens "Les Effronte-e-s" (Die Unverschämten). Sie hatten sich ein Grundsatzurteil zur Darstellung der Frau in der Öffentlichkeit erhofft.

In der Urteilsverkündung räumte der Staatsrat in Paris ein, die Figuren könnten als "unnötig provokant" und als "Medium für erniedrigende Stereotype" über Frauen wahrgenommen werden. Doch "ihre Aufstellung kann nicht als eine schwere Verletzung der Menschenwürde gesehen werden", erklärte das Gericht.

Das Gericht revidierte mit seinem Urteil eine Entscheidung der Straßburger Justiz, die die Skulpturen zuvor als "schwere Verletzung des Prinzips der Gleichheit zwischen Frauen und Männern" angesehen hatte. Das Rathaus des 2300-Seelen-Dorfs östlich von Belfort hatte die Skulpturen daraufhin von den Straßen entfernt.

Figuren sollen "Vielseitigkeit" der Rollen der Frau zeigen

Nach den Worten des Bürgermeisters von Dannemarie, Paul Mumbach, sollten die Figuren die "Vielseitigkeit" der Rollen der Frau in der heutigen Gesellschaft zeigen. Die Skulpturen zeigten auch Frauen mit Kind und während der Schwangerschaft. Das Rathaus hatte den Bewohnern des Ortes angeboten, die entfernten Skulpturen bei sich zu Hause, in Gärten oder in ihren Geschäften aufzustellen, und viele hatten das Angebot angenommen.