Dem Urteil ging ein jahrelanger Rechtsstreit voraus, nachdem Nachbarn sich über das Bellen der Hunde beschwert hatten. Bei den Tieren handelt es sich um mehrere Tibetmastiffs.

Beim sogenannten Debarking, entfernt ein Tierarzt Teile der Stimmbänder des Hundes. Das Bellen soll dadurch gedämpfter und weniger störend klingen. In den meisten EU-Staaten ist diese Praxis verboten. In den USA gelten unterschiedliche Bestimmungen, nur in wenigen Bundesstaaten wie Massachussetts ist Debarking ausdrücklich nicht erlaubt.

Der Rechtsstreit hatte sich über Jahre hingezogen. Das Paar hält seit 1999 Tibetmastiffs, mit der Begründung, diese für die Schafzucht zu benötigen. Zeitweise sollen bis zu elf Exemplare der rund 60 Zentimeter großen Tiere auf dem Grundstück gelebt haben.

So laut wie eine Schießanlage

Bereits 2015 hatte ein Gericht entschieden, es handle sich bei dem Betrieb nicht um eine Farm, und die Hundehalter zu 238.000 Dollar (rund 201.000 Euro) Schadensersatz an die Nachbarn verurteilt. Schon damals sollten sie auch das Bellen der Tiere - wenn nötig chirurgisch - unterbinden. Dem kamen die beiden jedoch nicht nach. Die Richter bestätigten das frühere Urteil jetzt. Die Kläger hatten angegeben, die Lautstärke des Gebells der Tiere auf dem Nachbargrundstück entspreche der von einer Schießanlage oder durchdringender Autohupen.