Für den weltberühmten Clown David Larible ist die Schweiz in den kommenden fünf Jahren Sperrzone: Wegen eines Übergriffs auf ein 14-jähriges Mädchen hat ein Züricher Gericht den 60-jährigen Italiener am Dienstag zu einer Geldstrafe von 19.200 Franken (16.809,67 Euro) verurteilt und ein fünfjähriges Aufenthaltsverbot verhängt. Der Clown soll seinem Fan mehrere Zungenküsse abgenötigt haben.

"Sie haben das Vertrauen eines Kindes, das Sie verehrte, missbraucht", sagte der Richter an Larible gerichtet. "Und sie haben einem Mädchen den ersten Kuss gestohlen." Er bezeichnete die Verteidigung des Clowns als "nicht nachvollziehbar und diffus". So habe dieser nicht erklären können, warum er eineinhalb Stunden mit dem Mädchen im Hotelzimmer geblieben war.

"So many nice things"

Als "verstörend" bezeichnete der Richter die knapp 1000 Whatsapp-Nachrichten, welche der Clown und sein Fan ausgetauscht hatten. Er schrieb der 14-Jährigen, er wolle sie umarmen, er vermisse sie, wolle Fotos von ihr und mit ihr auf ein "nächstes Level" kommen. Wenn er ihr "so many nice things" zeigen wollte, sei es dabei sicher nicht um Zirkuskunst gegangen, so der Richter weiter.

Larible war im November 2016 während eines Auftritts in Lugano in der Manege des Zirkus Knie verhaftet worden, für den er zuletzt tätig war. Davor blödelte er jahrelang auch für den Circus Roncalli. Beim Zirkusfestival in Monte Carlo, dem prestigereichsten Treffen der Branche, heimste er im Jahr 1999 den Titel "Goldener Clown" ein.

Laut dem Urteil muss Larible dem Mädchen knapp 1500 Franken Schadenersatz und 2000 Franken Genugtuung zahlen. Ebenfalls zu seinen Lasten gehen die Kosten für die Psychotherapie, welche das Mädchen absolviert. Es leidet heute unter Angstzuständen und Schlafstörungen.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Clown das Mädchen drei Mal mit der Zunge geküsst und gestreichelt hat. Dieses wollte eigentlich nur ein Buch über Clownskunst bei ihm im Hotelzimmer holen, weil es selber Artistin werden will.

Laribles Anwalt Valentin Landmann, der Berufung gegen das Urteil anmeldete, bezeichnete die Vorwürfe des Mädchens als "Schwärmereien einer Pubertierenden". Landmann forderte vergeblich einen Freispruch und blitzte auch mit der Forderung ab, die Staatskasse müsse seinen Mandanten für das erlittene Leid entschädigen. "Er wurde beruflich ermordet. Niemand wollte etwas mit dem Pädo-Clown zu tun haben."

Kennengelernt hatten sich der Clown und das Mädchen, weil er es bei einer Vorführung zu sich in die Manege gerufen hatte.