Das iranische Parlament will kleinere Drogendelikte von der Todesstrafe ausnehmen. Die Volksvertretung billigte am Sonntag eine Novelle, nach der die Kapitalstrafe für Rauschgift-Produzenten oder -Händler nur bei Mengen von mehr als zwei Kilo verhängt werden soll. Bisher werden bei Heroin, Kokain und Amphetaminen bereits Mengen von 30 Gramm mit der Todesstrafe geahndet.

Grenzwerte erhöht

Bei Opium und Marihuana wurde der Grenzwert von fünf auf 50 Kilo erhöht. Nach Schätzungen können damit 5300 Häftlinge auf Umwandlung ihrer Todes- in Gefängnisstrafen hoffen. Dem neuen Gesetz muss noch der iranische Wächterrat zustimmen.

Nach Angaben von Amnesty International gehört der Iran weltweit zu den Ländern mit den meisten Hinrichtungen. Im vergangenen Jahr sank die Zahl demnach um mehr als 40 Prozent auf 567 Exekutionen. In den meisten Fällen ging es um Drogenhandel.