Peter Seisenbacher hat sich während einer Verhandlung in einem Kiewer Bezirksgericht, das am 2. August 40 Tage Auslieferungshaft über den Ex-Judoka und Olympioniken aus Österreich verhängte, nicht zu Wort gemeldet. Dies geht aus dem Gerichtsbeschluss hervor, der am Dienstag in der ukrainischen Gerichtsdatenbank veröffentlicht wurde.

"Der Staatsbürger Österreichs verzichtete in der Gerichtsverhandlung auf jedwede Erklärung und Erläuterung in Bezug auf die Frage (der Haft, Anm.)", schrieb der Kiewer Richter. Er vermerkte explizit, dass der zweite Sekretär der österreichischen Botschaft der öffentlichen Verhandlung beiwohnte. Seisenbacher, gegen den ein internationaler Haftbefehl bestand, war am 1. August in Kiew festgenommen worden.

Der ukrainische Anwalt des Doppel-Olympiasiegers, gegen den am Landesgericht Wien ein Verfahren wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen anhängig ist, sprach sich laut Gericht gegen die Verhängung der Auslieferungshaft aus und nannte formale Gründe. Für Seisenbacher sei nicht übersetzt worden, außerdem seien ihm weder das Verhaftungsprotokoll noch der Haftantrag ausgehändigt worden. Zudem beklagte der Anwalt, dass der tatsächliche Zeitpunkt der Verhaftung nicht mit dem im Protokoll genannten Zeitpunkt übereinstimme.

40 Tag Haft

Der Richter ließ sich jedoch von diesen Argumenten nicht beeindrucken und gab dem Antrag der Kiewer Staatsanwaltschaft statt, die 40 Tage Haft gefordert hatte. Die Gerichtsentscheidung selbst könnte beim Berufungsgericht Kiew innerhalb von fünf Tagen beeinsprucht werden. Zumindest bis Mittwochvormittag lagen im Register des Berufungsgerichts jedoch keine Angaben über eine etwaige Beeinspruchung vor.

Seisenbacher soll sich als Trainer in einem Wiener Judo-Verein an zwei Mädchen vergangen haben. Dafür sieht das Strafgesetzbuch einen Strafrahmen von einem bis zu zehn Jahren vor. Der Ex-Spitzensportler war am 19. Dezember unentschuldigt nicht zu seiner Verhandlung im Wiener Landesgericht erschienen, wo er sich vor einem Schöffensenat verantworten hätte müssen.

Über Antrag der Staatsanwaltschaft war schon wenige Stunden nach dem geplatzten Prozess eine Festnahmeanordnung aus dem Haftgrund der Fluchtgefahr ergangen. In Verbindung damit wurde ein Haftbefehl erlassen. Seisenbacher hat sich zu den Anschuldigungen bisher nicht öffentlich geäußert hat. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.