Nach einem Mord an einem Reiterhofbesitzer in Leipzig ist nun die Freundin des oberösterreichischen Täters nicht rechtskräftig zu zwei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Das Amtsgericht Leipzig bestätigte der APA einen "Krone"-Bericht vom Mittwoch. Die Frau soll das Opfer fälschlicherweise beschuldigt haben, sie um ihr Geld gebracht zu haben. Daraufhin tötete ihr Lebensgefährte den Mann und sich selbst.
Der 50-jährige Oberösterreicher hatte den 52-jährigen Pferdehofbesitzer am 3. Dezember 2015 auf dessen Anwesen in Leipzig-Knauthain erschossen. Noch am selben Tag hinterlegte er bei der Staatsanwaltschaft Leipzig einen verschlossenen Umschlag, in dem sich neben einem Fahrzeugschlüssel auch sein Reisepass sowie mehrere Schriftstücke befanden. So kamen die Ermittler auf seine Spur und zu der Überzeugung, dass er der Täter ist. Mehrere Wochen nach dem Mord wurde er erschossen im Cospudener See gefunden. Er hatte sich selbst das Leben genommen.
Oberösterreicher glaubte Lebensgefährtin
Laut Abschlussbericht der Staatsanwaltschaft bestand das Motiv für die Tat darin, dass die Lebensgefährtin des Oberösterreichers diesem erzählt hatte, das spätere Opfer habe sie um eine Erbschaft gebracht. Das stimme laut Bericht jedoch nicht. Der Oberösterreicher hatte ihr aber offenbar geglaubt. Er habe ihr für den angeblichen Rechtsstreit sein gesamtes Vermögen gegeben und sich bei Freunden noch 340.000 Euro ausgeborgt, berichtete die "Krone".
Mitte Juli musste sich die 37-jährige Deutsche vor dem Amtsgericht Leipzig wegen Betrugs verantworten. "Sie haben mit Ihrem Verhalten die Ursache dafür gelegt, dass zwei Menschen ihr Leben verloren haben", sagte die Richterin laut Zeitungsartikel zu der Angeklagten, "doch dafür können wir Sie nicht verantwortlich machen." Wegen Betrugs wurde sie allerdings schuldig gesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, es wurden von beiden Seiten Rechtsmittel angemeldet. Eine Entscheidung der zweiten Instanz, des Landgerichts Leipzig, sei erst gegen Jahresende zu erwarten, hieß es beim Amtsgericht.