Im Prozess um das sogenannte Horrorhaus von Höxter ist der Staatsanwalt auch beim zweiten Opfer vom Vorwurf eines vollendeten Mords durch Unterlassen abgerückt. "Ich gehe im Fall von Anika W. nach dem Gutachten nur noch von einem versuchten Mord durch Unterlassen aus", sagte Oberstaatsanwalt Ralf Meyer am Dienstag am Rande des Prozesses vor dem Landgericht Paderborn.

Zuvor hatte ein Gutachter erklärt, bei der 33 Jahre alten Anika W. aus Uslar in Niedersachsen lasse sich keine sichere Aussage zur Todesursache machen. Die Frau sei vermutlich aufgrund eines Schädelhirntraumas gestorben. Welche Verletzungen im Detail vorlagen, sei jedoch unklar. Bei seiner Beurteilung habe er sich lediglich auf Fotos und zwei Videos stützen können, da die Leiche verschwunden ist. Die Angeklagte Angelika W. hatte im Prozess ausgesagt, sie und Wilfried W. hätten die Leiche der Frau nach und nach verbrannt.

Monatelange Misshandlungen

Anika W. war 2014 nach monatelangen Misshandlungen auf den Kopf gestürzt und kurz darauf gestorben. Laut Gutachter war der körperliche Allgemeinzustand von Anika W. in Folge der Misshandlungen sehr schlecht. Seiner Einschätzung nach hätten auch medizinische Laien erkennen könne, dass die Frau nach dem Sturz in ein Krankenhaus gemusst hätte.

In der vergangenen Woche hatte Meyer bereits eingeräumt, dass auch beim Opfer Susanne F. der Nachweis eines vollendeten Mord nicht zu führen sei. Diese neue Einschätzung könne eine Strafmilderung für die beiden Angeklagten Wilfried W. und seine Ex-Frau Angelika W. zur Folge haben. "Ich gehe aber nicht davon aus, dass das der Fall sein wird", sagte der Oberstaatsanwalt.

Die bis 2013 verheirateten, aber auch danach weiter unter einem Dach lebenden Wilfried W. und Angelika W. sollen über Jahre hinweg mehrere Frauen in das Haus nach Ostwestfalen gelockt und dort schwer misshandelt haben. Zwei Frauen überlebten nicht.

Wilfried W., ist wegen der Misshandlung einer seiner früheren Ehefrauen vorbestraft. Laut einem von dem Richter am Dienstag verlesenen Urteil hatte der 47-Jährige bereits 1994 seine damalige Ehefrau gequält. Ein Jahr später wurde er zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt.