Bei der Suche nach der Ursache für den verheerenden Busunfall auf der Autobahn 9 in Bayern konzentrieren sich die Ermittler auf den ums Leben gekommenen Fahrer als möglicher Verursacher. Gegen andere Menschen werde nicht ermittelt, sagte ein Polizeisprecher am Dienstag. Geprüft würden auch mögliche technische Fehler.
Das Unglück mit 18 Toten und 30 Verletzten nahe Münchberg in Nordbayern hat eine Debatte über schärfere Sicherheitsvorgaben für Busse ausgelöst. Außerdem könnte nach dem Busbrand vom Montag zum ersten Mal die jüngste Gesetzesverschärfung gegen Gaffer angewandt werden.
Auf Sattelzug aufgefahren
Der Reisebus mit 48 Menschen an Bord war bei sich stauendem Verkehr auf einen Sattelzug aufgefahren und sofort in Brand geraten. 18 Menschen starben in den Flammen, unter ihnen der 55 Jahre alte Fahrer. Sieben der 30 Verletzten haben die Krankenhäuser wieder verlassen. Bei drei Menschen bestand weiterhin Lebensgefahr.
Der Firmensitz des Busunternehmens in Sachsen sei durchsucht worden, teilten das Polizeipräsidium Oberfranken und die Staatsanwaltschaft Hof mit. Dabei seien Unterlagen in Bezug auf den Bus, den Fahrer und seinen überlebenden Kollegen sichergestellt worden.
Die Brandursache ist noch nicht geklärt. Zwei Sachverständige für Verkehrsunfälle und Brände hätten keine Hinweise dafür gefunden, dass der Reisebus schon vor dem Aufprall auf den Sattelzug gebrannt hat. "Vieles spricht dafür, dass bei dem Bus erst aufgrund der Kollision mit dem Anhänger Feuer ausgebrochen ist", hieß es.
Notbremssysteme
Um solche Unfälle zu vermeiden, seien nicht abschaltbare Notbremssysteme wichtig, die auf Stau-Enden reagierten, sagte Hermann Winner, Experte für Autonomes Fahren an der TU Darmstadt. Das Bundesland Baden-Württemberg denkt über eine Bundesratsinitiative zum obligatorischen Einsatz von Notbremssystemen für Busse nach. Zwar sei das System seit 2015 in Reisebussen und Lastwagen vorgeschrieben. "Das Problem ist allerdings: Der Fahrer kann diesen Notbremsassistenten abschalten, was offenkundig häufig gemacht wird", sagte Innenminister Thomas Strobl (CDU).
Die Verkehrsexpertin der SPD im Bundestag, Kirsten Lühmann, sagte der "Heilbronner Stimme" (Mittwoch): "Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass auf EU-Ebene die vorgeschriebene Abbremswirkung nochmals verschärft werden könnte, denn technisch wäre ein Abbremsen um 40 km/h möglich, ab 2018 sind jedoch nur 20 km/h verpflichtend."
Rettungsgasse blockiert
Da bei der Brandkatastrophe Autofahrer die Zufahrt für die Rettungskräfte erschwert hatten, könnte laut Bundestags-SPD bei der strafrechtlichen Aufarbeitung erstmals der neue, am 30. Mai in Kraft getretene Straftatbestand gegen Gaffer zu einer härteren Bestrafung angewendet werden. Damit reicht schon das Behindern von Rettungskräften aus, um sich strafbar zu machen. Allerdings griffen die Bußgeld-Pläne von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) zu kurz, sagte der rechtspolitische Sprecher Johannes Fechner. "Wer aus Sensationslust die Rettung von Menschenleben blockiert, muss mit einer empfindlichen Geldstrafe oder Gefängnis bestraft werden."