Ein Zwölfjähriger Niederländer darf nach einem Gerichtsurteil die Chemotherapie gegen Krebs verweigern. David dürfe selbst über seine Behandlung entscheiden, urteilte ein Richter in Alkmaar am Freitag. Der Vater des Buben wollte mit einem Gerichtsurteil die Chemotherapie seines Sohnes erzwingen.

Bei dem Kind war Ende 2016 ein Hirntumor entfernt worden. Eine Chemotherapie sollte folgen. David lehnte dies ab. Nach Angaben des Gerichts fürchtet er die Nebenwirkungen und vertraut alternativen Heilmethoden. Ohne Chemobehandlung liegt die Chance auf Genesung nach Angaben der Ärzte bei 50 Prozent, mit der Therapie bei 75 bis 80 Prozent.

Selbstbestimmungsrecht ab zwölf

Der Richter erklärte, dass er die Sorgen des Vaters verstehe. Es gebe aber "keinerlei rechtliche Möglichkeiten einzugreifen". Das Selbstbestimmungsrecht von Patienten gelte ab zwölf Jahre. Der Bub habe auch bei einem Psychiater sehr gut seine Entscheidung begründet.

1995 hatte der "Fall Olivia" in Österreich für Diskussionen gesorgt: Der ehemalige deutsche Arzt und Erfinder der "Neuen Germanischen Medizin", Ryke Geerd Hamer, hatte den Eltern einer damals sechsjährigen krebskranken Patientin von einer schulmedizinischen Behandlung ihrer Tochter abgeraten hatte. Sie flüchteten mit dem Kind nach Spanien, um die Chemotherapie zu verhindern. Nach der Rückkehr nach Österreich wurde Olivia schulmedizinisch mit Operation und Chemotherapie behandelt und letztlich geheilt.