Ein Intersexueller ist in Frankreich mit dem Versuch gescheitert, sein Geschlecht in Behördendokumenten als "neutral" eintragen zu lassen. Frankreichs Oberster Gerichtshof lehnte den Antrag des 65-jährigen Franzosen am Donnerstag ab.
Die Unterteilung in Mann und Frau in offiziellen Dokumenten sei "legitim", weil sie der "sozialen und rechtlichen Organisation" diene. Das französische Recht sehe zudem kein "neutrales Geschlecht" vor.
Der Kläger, der nach eigenen Angaben "mit einem Mikropenis und einer rudimentären Vagina" auf die Welt kam, wollte erreichen, dass er als Intersexueller anerkannt wird. In Behördendokumenten sollte deswegen sein "neutrales Geschlecht" festgehalten werden. Ein Familienrichter in der Stadt Tours gab dem Antrag 2015 statt - eine Premiere in Frankreich.
Ein Berufungsgericht kippte die Entscheidung aber im folgenden Jahr. Der Fall kam deswegen vor das Oberste Gericht des Landes, den Kassationsgerichtshof in Paris.
Der Intersexuelle, der stets unter dem falschen Vornamen Gaetan auftritt, hatte betont, er wolle nur eine Anerkennung dessen, was er "seit Geburt" sei. "Wenn ich mich morgens oder abends nackt im Spiegel anschaue, dann sehe ich, dass ich weder zur Welt der Männer, noch zur Welt der Frauen gehöre", sagte der 66-Jährige der Nachrichtenagentur AFP. Der Oberste Gerichtshof erklärte hingegen, der Kläger habe "in den Augen anderer die Erscheinung und das soziale Verhalten einer Person männlichen Geschlechts". Gaetan heiratete im Alter von 42 Jahren eine Frau. Gemeinsam adoptierte das Paar ein Kind.