Für Namenskorrekturen auf Flugtickets verlangen Fluglinien bis zu 160 Euro - und stellen teilweise verwirrende Bedingungen. Wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen am Montag mitteilte, sind Kosten und Konditionen mal "abhängig vom Tarif, mal von der Anzahl vertauschter Buchstaben oder dem Flugziel, mal vom Zeitpunkt der Korrektur". Eine Stichprobe bei zwölf Fluggesellschaften habe ergeben, dass bei den meisten Airlines "Schreibfehler teuer zu stehen kommen".
Oft ist die Korrektur des Namens auf einem Flugticket den Verbraucherschützern zufolge aber notwendig, um ein Einreiseverbot zu vermeiden. Vor allem bei Ländern mit Visumspflicht wie den USA, China oder Indien seien unterschiedliche Namen oder Schreibweisen auf Flugticket und Reisepass riskant.
Gleich schauen, spart Geld
Bei zwei Airlines müssen Kunden nach Angaben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen damit rechnen, Stornogebühren zu zahlen oder gar neue Tickets kaufen zu müssen. Bei anderen Fluggesellschaften lassen sich Namensänderungen zwar unentgeltlich vornehmen, aber nur kurz nach der Buchung oder bei maximal drei Buchstaben. Andere Airlines verlangen pro Änderung eine feste Gebühr, stellten eine Einzelfallprüfung in Aussicht oder sehen je nach Flugtarif andere Konditionen für Änderungen vor.
Ein Billigflieger verlangte den Verbraucherschützern zufolge für Namenskorrekturen mit mehr als drei Buchstaben online 110 Euro, am Flughafen oder per Call Center sogar 160 Euro. Kundenfreundlicher verhielten sich die Airlines Easyjet und KLM. Beide bieten den Angaben zufolge kostenfreie Änderungsmöglichkeiten an.
Auch Umbuchen auf andere Personen kann heikel werden
Große Unterschiede gibt es der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zufolge auch beim Zeitrahmen, in dem Änderungen möglich sind: Während einige Airlines eine Frist von 24 Stunden setzten, ermöglichten andere noch bis zu 30 Minuten vor Abflug oder bis zum Check-In Korrekturen.
Schwieriger als Namensänderungen bei demselben Passagier sind den Angaben zufolge Umbuchungen eines Flugs auf eine andere Person. "Diesen Service verweigerten sieben von zwölf Unternehmen in der Stichprobe", erklärte die Verbraucherzentrale. Die anderen Fluggesellschaften forderten hierfür Gebühren zwischen 21 und 160 Euro. Kostenfrei sei das Umbuchen lediglich mit der Flex-Option bei Condor möglich.