Er soll mit einem weiteren Angeklagten am Ostermontag vergangenen Jahres fast die gesamte Sommerkollektion aus einem Geschäft gestohlen haben. Der Mann behauptete, nur zum Möbelschleppen angeheuert worden zu sein.

Erst später habe er gemerkt, worum es sich in Wirklichkeit gehandelt habe. Als er weglaufen wollte, habe ihn der andere festgehalten, sagte er am Amtsgericht Mühlhausen. Das glaubte der Richter nicht. "Wenn am Ostermontag Schuhe aus einem Geschäft gebracht werden, ist das Diebstahl", sagte er bei der Urteilsverkündung. Gegen den zweiten Angeklagten läuft ein eigenes Verfahren.