In einem Prozess um einen tödlichen Busunfall vor fast eineinhalb Jahren auf einer deutschen Autobahn hat der angeklagte Fahrer aus Niederösterreich Erinnerungslücken angeführt. "Ich habe den Lkw überholt und dann ist es aus", sagte der 37-Jährige am Donnerstag vor dem Amtsgericht in Weimar. Der Chauffeur steht wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung vor dem Schöffengericht.

Er hatte am 30. Oktober 2015 eine Schülergruppe aus dem sächsischen Annaberg-Buchholz gefahren, als der Bus nach einem Überholmanöver auf der A4 bei Erfurt in eine Böschung fuhr und umstürzte. Dabei kam der vierjährige Sohn einer Lehrerin ums Leben. Alle anderen der mehr als 60 Businsassen wurden verletzt. Die Schüler waren auf der Heimfahrt von einer Sprachreise aus England.

Überhöhte Geschwindigkeit?

Die Anklage wirft dem Fahrer vor, mit überhöhter Geschwindigkeit überholt zu haben. Er habe die Höchstgeschwindigkeit um 19 Stundenkilometer überschritten, sagte Staatsanwalt Uwe Strewe beim Prozessauftakt am Donnerstag. Zudem nimmt die Staatsanwaltschaft an, dass der Fahrer entweder abgelenkt oder unkonzentriert war, als er den Bus in die Böschung lenkte.

Der Fahrer bestritt, während der Fahrt das Handy in der Hand gehabt zu haben. Er habe nur über die Freisprechanlage telefoniert. Auch habe er vor dem Unfall einen kurzen Zwischenstopp eingelegt, um die gesetzlich vorgeschriebene Pause einzuhalten. Zu dem Vorwurf, zu schnell überholt zu haben, sagte er: "Ich habe mich auf den Verkehr konzentriert und nicht wirklich auf den Tacho geschaut."

Sein Verteidiger hält auch ein technisches Versagen aufgrund eines Achsenproblems als Unfallursache für möglich. Er beantragte, den Mitarbeiter eines Abschleppdienstes in den Zeugenstand zu rufen.

Bis zu fünf Jahre haft drohen

Dem Angeklagten drohen im Falle einer Verurteilung eine Geldstrafe oder bis zu fünf Jahre Haft. Sein Führerschein wurde in Deutschland gesperrt. In Österreich ist er nach eigenen Angaben für ein anderes Unternehmen weiter als Busfahrer tätig.

Der Prozess wird am 13. März mit der Vernehmung weiterer Zeugen fortgesetzt. Auch ein Gutachter soll noch angehört werden.