"Das Gericht ist der Überzeugung, dass der Kläger allein seinen eigenen medizinischen Ansatz verfolgt, diesen in den Vordergrund stellt und herkömmliche schulmedizinische Auffassungen verunglimpft", begründete das Verwaltungsgericht Frankfurt am Mainseine am Freitag veröffentlichte Entscheidung. Hamer kann beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel Berufung einlegen.

Hamer lehnt die Schulmedizin ab und behandelt nach den Regeln einer von ihm entwickelten "Germanischen Neuen Medizin". Er wird für mehrere Todesfälle verantwortlich gemacht, wurde mehrfach verurteilt und wird laut Gericht per Haftbefehl gesucht. Hamer wurde durch den "Fall Olivia" in Österreich bekannt. Der 81-Jährige hatte 1995 dabei für Schlagzeilen gesorgt, als er den Eltern der damals sechsjährigen krebskranken Niederösterreicherin Olivia Pilhar von einer schulmedizinischen Behandlung ihrer Tochter abgeraten hatte. Sie flüchteten mit dem Kind nach Spanien, um die Chemotherapie zu verhindern. Nach der Rückkehr nach Österreich wurde Olivia schulmedizinisch mit Operation und Chemotherapie behandelt und letztlich geheilt.

Chemotherapie sei "Massenmord"

Hamer war 1986 die Zulassung als Arzt entzogen worden. 2008 hatte er schon einmal erfolglos versucht, seine Approbation wiederzubekommen. 2015 machte er einen neuen Versuch, aber das Land Hessen lehnte ab. Hamer klagte gegen die Entscheidung. Am 7. Februar wurde der Fall mündlich verhandelt. Das Verwaltungsgericht lehnte die Klage ab. Sowohl das Land als auch das Gericht verwiesen zur Begründung auf Rundschreiben Hamers an seine Anhänger. Darin wertet er unter anderem den Einsatz von Chemotherapie als "Massenmord". Hamer darf auch in Österreich nicht praktizieren.