Eine Pädagogik-Studentin steht seit Montag wegen Mordes in München vor Gericht, weil sie ihren Freund beim Sexspiel mit einer Handkreissäge umgebracht haben soll. Die Staatsanwaltschaft München I wirft der 32-Jährigen vor, den Mann im Jahr 2008 in ihrer Studenten-WG beim Sex ans Bett gefesselt und ihn dann mit der Kreissäge attackiert und getötet zu haben.

Die Vorwürfe gegen die 32-Jährige klingen beim Anblick der Angeklagten noch unglaublicher, dieser unscheinbaren, rundlichen Frau mit Lockenkopf, randloser Brille und weißer Bluse unter schwarzem Blazer, der Pädagogik-Studentin und angehenden Lehrerin in einer Waldorf-Schule. Zu viel Alkohol und Marihuana habe sie lange konsumiert. Aber keine Vorstrafen, kein aggressives Verhalten - bis zu dem Tag im Dezember 2008.

Leiche mit Bekannten im Garten verscharrt

Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeklagten vor, dass es zu der Tat gekommen sei, als sie ihren langjährigen Lebensgefährten - wie es zwischen den beiden üblich war - ans Bett fesselte. Dann verdunkelte sie ihm mit einer zugeklebten Taucherbrille die Augen, attackierte und tötete ihn mit der Handkreissäge. Wahrscheinlich, so die Anklage, war er nach den Schnitten in seinen Oberkörper schon tot, als seine Freundin ihm den Kopf abschnitt. Die grausam zugerichtete Leiche ließ sie demnach im Haus, bis ihr nächster Freund diese fand und gemeinsam mit ihr und einem weiteren Bekannten im Garten verscharrte. Erst Jahre später, Anfang 2016, kam die Tat ans Tageslicht.

Die Staatsanwaltschaft geht von einer unglücklichen Beziehung als Motiv aus. Die Angeklagte habe sich oft von ihrem Partner gedemütigt gefühlt. "Die Angeschuldigte wird daher beschuldigt, heimtückisch einen Menschen getötet zu haben", sagte die Staatsanwältin.

Ein Mann mit "zwei Gesichtern"?

Die Angeklagte bestreitet die Tat nicht, wie ihre Anwältin Birgit Schwerdt betonte. "Ihre Tätereigenschaft steht fest. Jetzt geht es darum: War es tatsächlich Heimtücke im juristischen Sinn - sprich: Mord? Gibt es Möglichkeiten, von der lebenslangen Freiheitsstrafe wegzukommen? Das ist die entscheidende Frage, die es im Prozess zu klären gilt." Auf Antrag der Verteidigerin schloss das Gericht zum Schutz der Privatsphäre von Täterin und Opfer für die Vernehmung zur Tat und zur Beziehung die Öffentlichkeit aus. Die Tat stehe im Zusammenhang mit dem Sexleben des Paares.

Das Opfer sei ein Mann mit zwei Gesichtern gewesen, sagte die Angeklagte und sprach von "zwei Menschen". Der eine Mensch sei "wahnsinnig intelligent, sehr humorvoll, gut erzogen" gewesen.