Das Verwaltungsgericht von Marseille hob am Mittwoch die Entscheidung der Ärzte auf, die Behandlung und Beatmung der Einjährigen einzustellen.

Die Bedingungen dafür seien noch nicht erfüllt, entschied der Richter laut einer Mitteilung des Gerichts. Trotz einer extrem schlechten Prognose für das Kind gebe es einige Zeichen der Verbesserung, etwa reflexhafte Bewegungen der Augenlider und eines Arms. Das Mädchen befindet sich in einem Zustand minimalen Bewusstseins.

Die Eltern hatten über Monate gegen die Einstellung der Behandlung gekämpft: Sie zogen vor Gericht und veröffentlichten zudem auf Facebook Videoaufnahmen von Bewegungen ihrer Tochter, die sie als Zeichen der Besserung werteten. Eine Online-Petition gegen das Abschalten der Beatmung hatte mehr als 135.000 Unterstützer gefunden. Das Gericht wies der Meinung der Eltern in seiner Entscheidung auch eine wichtige Bedeutung zu.