Das Urteil gegen den früheren deutschen SS-Mann Oskar Gröning ist laut seinem Anwalt rechtskräftig: Der "Buchhalter von Auschwitz" leistete Beihilfe zu Hunderttausenden Morden. Mit einer solchen Entscheidung können auch andere Holocaust-Handlanger spät zur Rechenschaft gezogen werden.

Im Fall Grönings bestätigte der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) erstmals eine Verurteilung wegen Beihilfe zum massenhaften Mord in einem nationalsozialistischen Vernichtungslager höchstrichterlich. Der Schuldspruch gegen den 95-Jährigen sei rechtskräftig, sagte Grönings Verteidiger Hans Holtermann am Montag der Deutschen Presse-Agentur in Karlsruhe. Zuerst hatte die "Bild"-Zeitung darüber berichtet. Vom BGH lag dafür zunächst keine Bestätigung vor.

Einer der letzten großen Auschwitz-Prozesse

Gröning war im Juli 2015 in einem der letzten großen Auschwitz-Prozesse vom Landgericht Lüneburg (Niedersachsen) zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte eingeräumt, das Geld der verschleppten Juden verwaltet und die Ankunft der Transporte mit beaufsichtigt zu haben. Das Gericht wertete das als Beitrag zum Funktionieren der nationalsozialistischen Tötungsmaschinerie.

Damit wurde Gröning sieben Jahrzehnte nach dem Holocaust wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen verurteilt, ohne dass er an einzelnen Mordtaten direkt beteiligt war. Revision dagegen eingelegt hatten Gröning selbst sowie mehrere Nebenkläger.

Haft hängt von Gesundheit ab

Mit dem Karlsruher Beschluss ist dieses Urteil laut Holtermann rechtskräftig. Damit wäre der Weg frei, auch anderen hochbetagten Handlangern des NS-Regimes in Deutschland den Prozess zu machen. Ob Gröning ins Gefängnis muss, hängt von seiner Gesundheit ab.