Das Berufungsgericht in Paris wies den Antrag der Frau auf Freilassung in zweiter Instanz zurück. Ihre Anwälte überlegen Rechtsmittel.
Hollande hatte sich bereits im Jänner unter Auflagen für eine Freilassung der Frau ausgesprochen. Ein Gericht in Melun südlich von Paris wies einen ersten Antrag der Frau im August zurück. Die Richter begründeten dies ähnlich wie nun auch die Richter des Berufungsgerichts: Die Frau bereue ihre Tat nicht und sehe sich als Opfer.
Zu zehn Jahren Haft verurteilt
Die im Herbst 2014 zu zehn Jahren Gefängnis verurteilte Frau hatte ihren Mann, einen Alkoholiker, nach 47 Jahren Ehe mit einem Gewehr erschossen. Dieser hatte sie und ihre Kinder immer wieder geschlagen und missbraucht. Einen Tag vor der Tat hatte ihr Sohn Selbstmord begangen. Der Fall sorgte in Frankreich für großes Aufsehen. 400.000 Menschen unterschrieben eine Petition für die Freilassung der Verurteilten.