Weil er seine Ex-Partnerin mit einer Fahrt gegen einen Baum umbringen wollte, hat das Regensburger Landgericht einen 49-Jährigen zu lebenslanger Haft wegen versuchten Mordes verurteilt. Zudem verhängte es am Dienstag unter anderem eine anschließende Sicherungsverwahrung gegen den Mann.

Damit wird er nicht nach 15 Jahren aus der Haft entlassen. Die Frau sei arg- und wehrlos gewesen, urteilte das Gericht. Dies sei als Mordmerkmal zu werten.

50.000 Euro Schmerzensgeld

Wenige Tage nachdem sich die 44-Jährige von ihm getrennt hatte, war der Mann am Dreikönigstag zwischen Siegenburg und Schierling (Landkreis Regensburg), wo das Paar gelebt hatte, mit dem Wagen ungebremst gegen einen Baum gefahren. Die Frau auf dem Beifahrersitz überlebte den Unfall mit schwersten Verletzungen. Ihr sprach das Gericht 50.000 Euro Schmerzensgeld zu. Sollte der 49-Jährige das Gefängnis irgendwann doch verlassen, darf er zudem fünf Jahre lang kein Auto fahren.

Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslange Haft wegen versuchten Mordes und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Aus Sicht des Verteidigers wäre dagegen höchstens eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags infrage gekommen.

Bereits 2004 zu 20 Jahren Haft verurteilt

Das sah das Gericht anders - zumal der Angeklagte bereits wegen eines ähnlichen Vorfalls mehrere Jahre im Gefängnis gesessen war. Er war 2004 in Graz wegen vorsätzlicher Tötung seiner Verlobten zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Abgeschoben in sein Heimatland Ungarn wurde er dort im März 2015 vorzeitig entlassen. Wenige Wochen später zog er nach Deutschland.

Der Richter attestierte dem Mann eine "Vernichtungsenergie" gegen sich selbst wegen der beiden Taten. Außerdem hatte der 49-Jährige während des Regensburger Prozesses versucht, sich in seiner Zelle in Untersuchungshaft das Leben zu nehmen.