Die Frau soll ihren Liebhaber dazu gedrängt haben, ihren Ehemann bei einem Abendspaziergang in Zürcher Oberland zu attackieren. Der Ehemann überlebte schwer verletzt.
Das Obergericht hieß damit die Berufung der Staatsanwaltschaft gut und verhängte deutlich längere Freiheitsstrafen als das Bezirksgericht Pfäffikon. Dieses war nicht von versuchtem Mord ausgegangen, sondern hatte die beiden wegen versuchter Tötung zu Strafen von elf und achteinhalb Jahren verurteilt.
Für das Obergericht war indes die für Mord geforderte "Skrupellosigkeit" im vorliegenden Fall "gerade exemplarisch" gegeben, wie es in einer Pressemitteilung hieß.
Die Ehefrau hatte vor dem Obergericht einen Freispruch gefordert. Ihr Liebhaber, der teilweise geständig war, hatte einen Schuldspruch wegen versuchter schwerer Körperverletzung und eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren verlangt. Der Liebhaber soll die Tat gemeinsam mit einem bereits rechtskräftig wegen versuchter schwerer Körperverletzung verurteilten Komplizen ausgeführt haben. Das Urteil des Obergerichts ist noch nicht rechtskräftig.
Opfer aufgelauert
Zwei maskierte Männer hatten den Ehemann am 17. Jänner 2013 auf einem Feldweg attackiert, als sich dieser mit seinem Hund auf einem Abendspaziergang befand. Einer der Täter schlug mit einem Armierungseisen auf den Mann ein. Der andere stach mit einem Teppichmesser auf ihn ein.
Laut damaliger Polizeimeldung zog sich der 37-Jährige lebensgefährliche Verletzungen zu. Er konnte sich noch nach Hause schleppen, wo seine Frau die Ambulanz rief.