Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das weitreichende EU-Verkaufsverbot für Tierversuchs-Kosmetik bekräftigt. Auch wenn Tierversuche dazu dienen sollen, europäische Gesundheitsvorschriften für Kosmetikprodukte einzuhalten, dürfen die Artikel nicht in der EU verkauft werden - so die EU-Verordnung.

Die Richter in Luxemburg entschieden am Mittwoch nun, dass der Verkauf der Produkte auch dann verboten werden kann, wenn die Tierversuche ursprünglich mit Blick auf Vorschriften von Drittstaaten durchgeführt wurden (Rechtssache C-592/14).

Hintergrund ist ein Verfahren in Großbritannien: Drei Unternehmen hatten Bestandteile von Produkten außerhalb der EU an Tieren getestet, um die Kosmetik in Japan oder China zu verkaufen. Daraufhin ging es um die Frage, ob die Waren auch nach Europa importiert werden dürfen. In dieser Frage hatten die britischen Richter die EuGH-Kollegen um Hilfe bei der Auslegung der EU-Regelung gebeten.