Laut einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim vom Donnerstag muss das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen 2015 geborenen Sohn chinesischer Eltern als Flüchtling anerkennen. Diese Entscheidung könnte deutschlandweit Signalwirkung haben, wie ein VGH-Sprecher sagte. In China gab es lange eine Ein-Kind-Politik. Seit Anfang dieses Jahres dürfen chinesische Paare zwei Kinder haben.
Gesellschaftliche Diskriminierung
Die Eltern des Buben waren vor Gericht gezogen, weil sie für ihr viertes Kind gesellschaftliche Diskriminierung in China fürchten. Unter anderem deshalb möchten sie in Deutschland bleiben.
Jedes Asylverfahren sei ein Einzelfall, erklärte ein Sprecher des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf). Bekomme das Kind den Flüchtlingsstatus zuerkannt, könne sich dadurch zwar grundsätzlich auch für die Eltern ein Anspruch auf Familienflüchtlingsschutz ergeben. Das setze aber voraus, dass die Familie bereits im Heimatland bestanden habe.
Das ist im konkreten Fall nicht so: Die beiden unverheirateten Chinesen lernten sich erst in Deutschland kennen und bekamen alle vier Kinder hier. Das Paar und das erste und zweite Kind haben in Deutschland den Status der Duldung. Für das dritte und vierte Kind der beiden Chinesen galt bislang subsidiärer Schutz. Dieser wird Menschen zugestanden, die in ihrer Heimat zwar nicht individuell verfolgt werden, aber dennoch wegen Gefahr für Leib und Leben vorläufig in Deutschland bleiben dürfen.