Der österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) hat laut dem Juristen Max Schrems entschieden, dass der EuGH klären soll, ob eine Sammelklage in Österreich gegen Facebook zulässig ist. Der Kläger, Schrems, könne als Verbraucher an seinem Heimatgericht in Wien klagen, hieß es in einer Aussendung.
Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hatte ursprünglich in zweiter Instanz entschieden, dass Schrems als "Verbraucher" seine eigenen Ansprüche in Wien einbringen kann, jedoch aus prozessrechtlichen Gründen die Möglichkeit einer Sammelklage verneint. Beide Seiten hatten dagegen Rechtsmittel eingelegt, worüber nun der OGH entschied. Schrems will nämlich auch Tausende Ansprüche anderer gleichartig betroffener Facebook-Nutzer in das Verfahren mit einbeziehen. Facebook vertrat jedoch weiterhin die Auffassung, dass die gesamte Klage in Wien nicht zulässig sei.
Die Frage, ob ein Verbraucher auch einen übertragenen Anspruch an seinem Heimatort einklagen kann, wird nun vom EuGH zu entscheiden sein. Je nach der Entscheidung des EuGH könnte eine europaweite, oder gar weltweite Sammelklage möglich sein, oder aber auch nur für Verbraucher aus bestimmten Ländern zulässig sein. Alternativ müssten viele parallele Verfahren in Österreich und anderen Ländern geführt werden.