Im Prozess gegen die Mutter der acht toten Babys aus dem bayerischen Wallenfels ist die 45-jährige Angeklagte zu 14 Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Coburg sprach die Frau am Mittwoch des vierfachen Totschlags schuldig, ihren wegen Beihilfe angeklagten Mann sprach das Gericht frei. Anders als die Staatsanwaltschaft stufte das Gericht die Fälle nicht als Mord ein.

Der im November bekannt gewordene Fall aus Wallenfels gehört mit acht toten Säuglingen zu den bestürzendsten bekannt gewordenen Fällen von Kindstötungen in Deutschland. Richter Christoph Gillot begründete die Entscheidung zur Verurteilung wegen Totschlags und nicht wegen Mordes mit Vorgaben höchstrichterlicher Rechtsprechung. Nach den Vorgaben des deutschen Bundesgerichtshofs werde eine Kindstötung nur ausnahmsweise als Mord eingestuft. Dafür müsse eine "besonders krasse Selbstsucht" als niederer Beweggrund vorliegen, sagte Gillot.

"Krass selbstsüchtiges Motiv"

Im Fall der Angeklagten liege ein ganzes "Motivbündel" für das Töten der Kinder vor. In solch einer Situation müsse für eine Verurteilung wegen Mordes rechtlich ein dominantes Motiv bestehen, das niedrig sein müsse. Hier sei aber wohl das vordringliche Motiv gewesen, ihre Familie zu erhalten - "das ist nicht ein krass selbstsüchtiges Motiv".

Der Verteidiger der seit dem Auffliegen der Taten in Untersuchungshaft sitzenden Wallenfelserin, Till Wagler, zeigte sich mit der Entscheidung zufrieden. Bei dem, was für sie auf dem Spiel gestanden sei mit einer drohenden Verurteilung wegen Mordes, sei es kein hartes Urteil. Er werde keine Berufung einlegen. "Die Mandantin ist erleichtert, dass es jetzt für sie vorbei ist."

Nur vier Fälle angeklagt

Wagler hatte eine Verurteilung wegen Totschlags gefordert, ohne ein genaues Strafmaß zu nennen. Dagegen forderte die Staatsanwaltschaft die Höchststrafe und plädierte sowohl für eine Verurteilung wegen Mords als auch auf die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.

Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft wollte sich zunächst nicht zum möglichen Einlegen einer Revision äußern. Die Anklagebehörde wolle das Urteil nun innerhalb der vorgegebenen Frist zum Einlegen von Rechtsmitteln von einer Woche prüfen und dann entscheiden.

Die Frau brachte von 2003 bis 2013 acht Kinder allein in ihrem Haus in Wallenfels zur Welt. Nur vier der Fälle wurden angeklagt, weil bei drei Kindern nicht feststellbar war, ob sie nach der Geburt lebten. Ein Fall soll eine Totgeburt gewesen sein. Nach dem Wegzug der Frau zu einem neuen Mann fanden Familienangehörige eine Babyleiche in der Wohnung. Polizisten deckten daraufhin das ganze Ausmaß des Falls auf.

Ehemann freigesprochen

Den wegen Beihilfe mitangeklagten Noch-Ehemann sprach das Gericht wegen Unklarheiten über sein Mitwissen frei. "Das Problem, das wir haben, ist, dass wir insbesondere von der Angeklagten ganz widersprüchliche Angaben haben, wann sie ihrem Ehemann was gesagt hat", sagte der Richter in der Urteilsbegründung.

Der Mann habe zwar wissen müssen, dass seine Frau schwanger gewesen sei. Er habe aber nicht wissen müssen, dass es rechtswidrige Tötungen gegeben habe. Es seien auch das Ablegen von Kindern in Babyklappen oder aber Fehlgeburten denkbar gewesen.