In den frühen Stunden des Valentinstags am 14. Februar 2013 fielen in Pretoria die tödlichen Schüsse auf das Model Reeva Steenkamp. Abgefeuert wurden sie von ihrem Freund, dem Sprinter Oscar Pistorius. Nach einer ersten Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung wird der 29-Jährige im Dezember 2015 doch wegen Mordes schuldig gesprochen. Das nun verkündete Strafmaß lautet auf sechs Jahre Gefängnis.

2013

14. Februar: Steenkamps Leiche wird in Pistorius' Wohnung gefunden. Der Sportler hatte die 29-Jährige durch die geschlossene Toilettentür mit vier Schüssen aus einer seiner Schusswaffen getötet. Er wird festgenommen.

15. Februar: Bei einem ersten Gerichtstermin, bei dem Pistorius ein Mord an seiner Freundin zur Last gelegt wird, bestreitet er den Mordvorwurf.

19. Februar: Pistorius macht geltend, er habe hinter der Toilettentür einen Einbrecher vermutet und "furchtbare Angst" gehabt.

20. Februar: Die Polizei teilt mit, dass in Pistorius' Wohnung Spritzen und Testosteron als Doping-Substanz gefunden wurden. Das Kosmetikunternehmen Clarins setzt eine Werbekampagne mit dem unterhalb der Knie amputierten Ausnahmesportler aus.

21. Februar: Nike stoppt die Zusammenarbeit mit Pistorius.

22. Februar: Pistorius wird gegen eine Kaution von umgerechnet 75.000 Euro freigelassen.

14. April: Presseberichte erscheinen, nach denen Pistorius am 6. April in zwei Lokalen in Johannesburg mit Freunden gefeiert hat.

2014

25. Februar: Das Gericht entscheidet, dass im Saal gefilmt werden darf, aber nicht während der Aussage von Pistorius. Tonaufnahmen sind gestattet.

3. März: Zum Prozessauftakt sagt eine Zeugin aus, sie habe in der Tatnacht "schreckliche Schreie" einer Frau und Schüsse gehört.

10. und 13. März: Pistorius übergibt sich bei der Verlesung des Autopsieberichts.

7. bis 15. April:

Pistorius beginnt seine Aussage mit einer Entschuldigung bei Steenkamps Familie. Immer wieder bricht er im Kreuzverhör in Tränen aus und verwickelt sich auch in Widersprüche. Er bleibt dabei, dass er zwar geschossen hat, jedoch nicht wusste, dass sich Steenkamp in der Toilette aufhielt.

30. Juni: Nach sechswöchiger Unterbrechung, in der sich Pistorius psychiatrischen Untersuchungen unterziehen muss, erklären drei Psychiater und ein Psychologe übereinstimmend, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt voll schuldfähig war.

11. September: Richterin Thokozile Masipa spricht Pistorius von den Vorwürfen des Mordes und des Totschlages frei.

12. September: Pistorius wird wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässigen Waffengebrauchs in einem Fall schuldig gesprochen.

21. Oktober: Das Strafmaß wird verkündet: maximal fünf Jahre Gefängnis. Pistorius muss seine Haft sofort antreten.

10. Dezember: Zulassung der Berufung.

2015

19. Oktober: Pistorius wird auf Bewährung und unter Auflagen vorzeitig aus der Haft in den Hausarrest entlassen.

3. November: Im Berufungsverfahren fordert die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung wegen Mordes.

3. Dezember: Pistorius wird wegen Mordes schuldig gesprochen, der Fall wird an die Vorinstanz zurückverwiesen.

2016

3. März: Das Verfassungsgericht weist eine Beschwerde des Sportlers gegen den Schuldspruch zurück.

15. Juni: Der Angeklagte tritt vor Gericht auf seinen Beinstümpfen auf, um seine Behinderung zu demonstrieren.

6. Juli: Pistorius wird zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt. Er tritt seine Strafe sofort an. Sowohl Anklage als auch Verteidigung können Berufung gegen das Strafmaß einlegen.