Haben Sie ansteckende Krankheiten? Wurden Sie aufgrund eines Verbrechens verhaftet? Konsumieren Sie Drogen? Fragen dieser Art kennt jeder, der schon einmal in die USA eingereist ist und das Einreiseformular, das dafür nötig ist, ausgefüllt hat. Schon bald könnte das Fragenkonvolut um jene nach den persönlichen Facebookprofilen und Twitteraccounts erweitert werden. In der vergangenen Woche wurde nämlich ein dementsprechender Antrag von der US-Einreisebehörde eingereicht, wie der ORF online berichtet. Er liege bereits zur Genehmigung in Washington vor.

Offiziell geht es dabei um eine "simple" Anpassung der Einreiseformulare der für die Agenden zuständigen US Customs and Border Protection (CBP). Die Öffentlichkeit darüber zu informieren, ist laut US-Recht nicht nötig.

Wird die Anpassung genehmigt - bis 22. August hat die Behörde dafür Zeit - werden die Einreiseformulare um die Frage nach den Online-Profilen erweitert. Im Wortlaut heißt es dann übersetzt so: "Bitte geben Sie Informationen in Zusammenhang mir Ihrer Onlinepräsenz/Provider/Plattform/Identifikatoren Sozialer Medien - ein."

Freiwillig ja, aber...

Offiziell sollen diese Fragen freiwillig zu beantworten sein. Tut man dies jedoch nicht, darf erwartet werden, dass man bei der Einreise einer genaueren Befragung unterzogen wird.

Sollen die zusätzlichen Daten im Kampf gegen den Terrorismus eingesetzt werden? Was genau die Behörden mit den zusätzlichen Infos über die Einreisenden machen wollen, bleibt vorerst die große Frage. Schließlich erscheint es doch unmöglich, die Profile aller Reisenden durchzuklicken und genau zu studieren.

Keine Meldepflicht in den USA

In den USA besteht keine Meldepflicht. Meldeämter im engeren Sinne gibt es nicht. Dies ist unter anderem der Grund für die - auch jetzt schon - genaue Befragung der Einreisenden. Sind diese einmal im Land, gibt es keine Möglichkeit mehr dazu. Macht man übrigens Falschangaben, ist dies ein ausreichender Grund um des Landes verwiesen zu werden. Auch in Österreich können verwaltungsrechtliche Falschangaben das Ende eines Aufenthaltsrechtes zur Folge haben.