Nun muss ihre frühere Arbeitgeberin knapp 50.000 Euro an Vergütung, Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nachzahlen, wie das Landesarbeitsgericht München am Montag entschied.

Damit bestätigte das Gericht die erstinstanzliche Entscheidung. Die Klägerin arbeitete zu den in einem Praktikumsvertrag ausgehandelten Konditionen zur Ausbildung zur Finanzfachwirtin von September 2009 bis März 2015. Nachträglich forderte sie dann eine Vergütung von 8,50 Euro pro Stunde durch die Arbeitgeberin. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.