Er war in erster Instanz wegen fahrlässiger Tötung zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Die Strafe wurde nach einem Jahr in Hausarrest umgewandelt. Die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein und erzielte Ende 2015 in zweiter Instanz eine Verurteilung wegen "Mordes", was im deutschen Rechtssystem dem Totschlag entspricht. Darauf stehen in Südafrika üblicherweise mindestens 15 Jahre Haft.

Pistorius hatte ausgesagt, er habe geschossen, weil er hinter der Toilettentür in seinem Haus einen Einbrecher befürchtet habe. Er feuerte vier Schüsse auf Steenkamp ab.