Ein Gericht in Mexiko-Stadt nahm den Einspruch an und bat das mexikanische Außenministerium um einen weiteren Bericht zum geplanten Verfahren, wie örtliche Medien am Wochenende berichteten. Das Außenamt hatte vor einer Woche die Überstellung Guzmans an die USA genehmigt, wo er unter anderem wegen Mordes, Drogenhandels und Geldwäsche belangt werden soll. Einem Bericht der Zeitung "El Universal" zufolge hat das Außenministerium nun zwei Tage Zeit, um neue Unterlagen einzureichen. Nach Schätzungen kann sich das Verfahren nun voraussichtlich über mehrere Monate ziehen.
Guzmans Anwalt Jose Luis Gonzalez erklärte, der Einspruch sei am Donnerstag eingereicht worden. "Wer es eilig hatte mit der Überstellung von 'El Chapo' Guzman an die USA, wird warten müssen", sagte er. Der Einspruch war erwartet worden, obwohl Guzmans Verteidiger zuletzt auch einen möglichen Deal mit den US-Behörden ins Gespräch gebracht hatten.
Der berüchtigte Chef des Sinaloa-Kartells setzt wohl auf eine Doppel-Strategie bei seiner Verteidigung: Während seine Anwälte versuchen, die Auslieferung mit allen Mitteln zu verzögern, soll bereits eine mögliche Kooperation mit den US-Behörden ausgelotet werden. In seiner Heimat ist dem mächtigen Drogenhändler bereits zweimal die Flucht aus vermeintlichen Hochsicherheitsgefängnissen gelungen.