Der Vater des Amokläufers von Winnenden ist mit einer Klage gegen Ärzte seines Sohnes gescheitert. Das Landgericht Heilbronn wies am Dienstag den Versuch des ehemaligen Unternehmers zurück, Psychiater und Therapeuten zu Schadenersatzzahlungen zu verpflichten, die er an Opfer und Hinterbliebene der Bluttat von 2009 zahlen muss.

Die Experten hätten die Gefährlichkeit des 17-Jährigen erkennen und ihn vor seinem Sohn warnen müssen, argumentierte der Vater. Ein Gutachter hielt bei der Verhandlung entgegen: Es gebe keine denkbare Diagnose, die eine solche Tat auch nur ahnen lasse.

Behandlungsfehler

Zwar seien Behandlungsfehler gemacht worden, urteilte das Gericht am Dienstag, diese seien aber "nicht mitursächlich" für die Tat. Der 17-jährige Tim K. hatte am 11. März 2009 an seiner ehemaligen Schule in Winnenden und auf der Flucht im nahe gelegenen Wendlingen 15 Menschen und sich selbst erschossen. Die Tatwaffe hatte sein Vater, ein Sportschütze, offen im Kleiderschrank liegen.