Der Suchmaschinenbetreiber erklärte dazu am Freitag: "Wir stimmen aber aus grundsätzlichen Überlegungen der Sichtweise von CNIL nicht zu, dass es die Befugnis habe, den Zugriff auf Inhalte zu regeln, auf den User außerhalb Frankreichs zugreifen können." Google kündigte an, die Entscheidung anzufechten.
Europäische Datenschutzbehörden üben schon länger Druck auf Google aus. Der Europäische Gerichtshof hatte im Mai 2014 entschieden, dass Suchmaschinen Links zu bestimmten Inhalten aus ihren Ergebnisseiten löschen müssen, wenn sich ein Nutzer in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt sieht. Mit dem Urteil blieben aber viele Detailfragen offen.
Google entfernte die beanstandeten Links zunächst nur aus den europäischen Versionen seiner Suchmaschine. Zuletzt kam der Konzern den Kritikern entgegen und blendet die fraglichen Links im Land des Antragstellers auch auf nicht-europäischen Google-Seiten aus. Werden also Suchergebnisse zum Beispiel auf Forderung einer Person aus Deutschland entfernt, kann man sie in der US-Version google.com von Deutschland aus nicht sehen - im Rest der Welt inklusive der anderen europäischen Länder aber schon.
Dies reicht Paris nicht aus. Die CNIL verweist unter anderem darauf, dass Internetnutzer diese Geo-Blockade mit technischen Mitteln umgehen könnten. Denn Google wertet dabei die technische Adresse (IP-Adresse) aus, mit dem der Anwender mit dem Internet verbunden ist. Anhand der IP-Adresse kann auch das Land identifiziert werden. Anwender, die diese Geo-Blockade umgehen wollen, müssen auf sogenannte Proxy-Server ausweichen, die technisch einen anderen Herkunftsort vorgaukeln.