Der Vater des Täters argumentiert, die Ärzte und Therapeuten hätte ihn warnen müssen, dass von seinem Sohn große Gefahr ausgeht. Der Mann will erreichen, dass die Experten Teile des Schadenersatzes übernehmen, den er an die Hinterbliebenen zahlen soll.

Seit Dienstag befasst sich nun das Landgericht Heilbronn mit der Klage des ehemaligen Unternehmers. Er selbst erschien nicht zur Verhandlung. 

2009: Umfassende Therapie angeraten

Bis ein halbes Jahr vor der Bluttat im März 2009 hatten die Ärzte mehrfach mit dem 17-Jährigen, dem späteren Täter, gesprochen. Eine umfassende Therapie sei den Eltern zwar angeraten worden, heißt es beim Zentrum für Psychiatrie in Weinsberg, die Behandlung sei aber nie angetreten worden. Wann die Entscheidung in diesem Verfahren fällt, stand zunächst nicht fest.

Tim K. hatte am 11. März 2009 an seiner ehemaligen Schule in Winnenden in Baden-Württemberg und auf der Flucht im nahe gelegenen Wendlingen 15 Menschen und sich selbst erschossen. Die Tatwaffe hatte sein Vater, ein Sportschütze, zuvor im Kleiderschrank versteckt. Der Mann wurde deswegen zu einer 18-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt.